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Grundsteuerreform 2022: Was Immobilienbesitzer wissen müssen

Als Immobilienbesitzer zahlen Sie jährlich Grundsteuer. Der Betrag liegt üblicherweise im drei- oder vierstelligen Bereich und richtet sich nach dem Immobilienwert. Doch dieser Wert basiert auf der Grundlage längst veralteter Zahlen, die in Ostdeutschland zuletzt 1935, in Westdeutschland 1964 erhoben wurden. So kam es seitdem bei der Besteuerung immer wieder zu starken Verzerrungen: Ähnliche Immobilien wurden ungleich besteuert und umgekehrt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies vor dem Hintergrund des Gebots der Gleichbehandlung im Jahr 2018 für verfassungeswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Reform der Grundsteuer verpflichtet. Diese Grundsteuerreform tritt in diesem Jahr in Kraft. Zwar bleiben die alten Grundstückswerte noch bis zum 31.12.2024 bestehen, doch Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer müssen bereits jetzt handeln.

Sie haben vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 Zeit, die sogenannte „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Neubewertung des Immobilienbesitzes, die Sie am besten von einem Steuerberater oder aber einem Fachanwalt für Steuerrecht vornehmen lassen sollten. Die Übermittlung der „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ muss auf elektronischem Weg erfolgen. Details über den Prozess haben Eigentümer entweder bereits per Post erhalten oder sie werden in den nächsten Wochen informiert.

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Ganz wichtig: Es handelt sich bei dieser Neubewertung nicht um die Wertermittlung, die etwa ein Immobilienmakler im Vorfeld einer Vermakrtung für Sie vornimmt, sondern um ein sehr komplexes dreistufiges Rechenverfahren in das Grundstückswert, Steuermesszahl und Hebesatz einfließen. Auch wenn Wirichs Immobilien also nicht ihr allererster Ansprechpartner bei der „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ ist, beantworten gern Ihre Fragen rund um die Grundsteuerreform und über die einzuleitenden Schritte.

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